Satzung des Fachverbandes der Standesbeamten Nordrhein e.V.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der am 27. März 1947 gegründete Fachverband führt den Namen "Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V." In ihm sind Standesbeamte und im Personenstandswesen tätige Dienstkräfte der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln im Lande Nordrhein-Westfalen zusammengefaßt. (2) Der Fachverband hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. (3) Der Fachverband ist Mitglied des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten e.V. (4) Alle Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten auch in der weiblichen Form.
§ 2 Aufgaben des Fachverbandes
(1) Der Fachverband hat die Aufgaben a) Standesbeamte und im Personenstandswesen tätige Dienstkräfte den fachlichen Anforderungen entsprechend aus- und fortzubilden und sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu beraten, b) die beruflichen Interessen der Mitglieder wahrzunehmen und zu fördern, c) Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, d) an der Fortentwicklung des Personenstandsrecht und anverwandter Rechtsgebiete mitzuwirken. (2) Der Fachverband kann in begründeten Ausnahmefällen bei der Prüfung der Standesämter durch die Aufsichtsbehörden beratend teilnehmen. (3) Zur Erfüllung der in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben arbeitet er mit den Standesbeamten sowie den Aufsichtsbehörden zusammen. (4) Für die Aus- und Fortbildung bestehen Arbeitskreise. Sie sind von allen Standesbeamten und allen im Personenstandswesen tätigen Dienstkräften regelmäßig, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, zu besuchen. (5) Der Fachverband dient ausschließlich fachbezogenen und gemeinnützigen Zwecken. Er verfolgt keine wirtschaftlichen, politischen und gewerkschaftlichen Ziele.
§ 3 Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können alle Standesbeamte und die im Personenstandswesen tätigen Dienstkräfte sein.